Allgemeine Geschäftsbedingungen der Trikora AG, Aarwangen

    Mit der Annahme der Offerte oder Auftragsbestätigung akzeptieren Sie unsere Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für sämtliche Geschäfte, die Sie künftig mit
    uns abschliessen.

    Verkäufe und Lieferungen von Trikora AG erfolgen ausschliesslich nach Massgabe der
    jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die jeweils gültige Fassung der AGB ist
    unter www.trikora.com abrufbar.

    Die Einbeziehung von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender
    und/oder dieser ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden wird nicht akzeptiert. Dies
    gilt auch dann, wenn ein ausdrücklicher Widerspruch durch uns bei der Annahme der
    einzelnen Bestellungen nicht erfolgt.

    Eingangsbestätigung / Rücktritt / Lieferung

    Bestellungen können von Trikora AG ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

    Nachdem uns Ihre Bestellung erreicht hat, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Dies ist
    nicht die Annahme Ihrer Bestellung. Der Vertrag kommt erst mit Beginn der
    Auftragsausführung durch Trikora AG zustande. Ein Rücktritt vom Vertrag und der
    Bestellung ist nach dem Erteilen eines Auftrages nicht mehr möglich.

    Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, handelt es sich nicht um Fixgeschäfte und nur um
    voraussichtliche Lieferzeitangaben. Nur schriftlich bestätigte Fixtermine sind für Trikora AG
    verbindlich und bindend, es sei denn, der Grund für die Verzögerung liegt bei Ihnen.

    Mehr- / Mindermengen

    Wir liefern in der Regel exakt die bestellte Stückzahl. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu
    10% lassen sich bei Streuartikeln mit Werbeanbringung allerdings manchmal nicht
    vermeiden. Solche Mehr- oder Minderlieferungen gelten als von Ihnen akzeptiert.

    Rechnung / Vorauszahlung

    Die Rechnung ist ohne Abzug netto zahlbar innerhalb der vereinbarten Frist. Wir behalten
    uns vor, Aufträge von Neukunden oder bestehenden Kunden gegen Vorauszahlung
    auszuführen oder nur gegen Nachnahme auszuliefern. Die gelieferte Ware bleibt bis zur
    vollständigen Bezahlung Eigentum von Trikora AG.

    Unberechtigte Abzüge und Mahnungen (nach der 1. Zahlungserinnerung) können mit einem
    Bearbeitungszuschlag von CHF 20.- nachbelastet werden. Der gesetzliche Verzugszins
    gemäss Art. 104 OR bleibt vorbehalten.

    Preise

    Massgebend sind die aktuellen Konditionen, die auf der Offerte oder Auftragsbestätigung
    ausgewiesen sind.

    Alle angegebenen Preise (insbesondere in Katalogen und auf unserer Webseite) sind in CHF
    ausgewiesene Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer.

    Bezüglich unserer Preisangaben (insbesondere in Katalogen und auf unserer Webseite)
    bleiben Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

    Die unverbindlichen Preisempfehlungen beruhen auf den unverbindlichen
    Preisempfehlungen der Hersteller. Alle unverbindlichen Preisempfehlungen beziehen sich
    auf den Erstellungszeitpunkt der jeweiligen Medien. Auf eventuelle Fehler oder Änderungen
    der unverbindlichen Preisempfehlungen werden wir Sie bei Ihrer Bestellung hinweisen.

    Die Urheberrechts-Abgabe (UHG) auf IT-Geräte ist in den aufgeführten Preisen enthalten.

    Für Produkte, für welche aufgrund gesetzlicher Regelungen in der Schweiz eine
    vorgezogene Recyclinggebühr zu entrichten ist, ist die vorgezogene Recyclinggebühr vom
    Besteller zusätzlich geschuldet.

    Produktänderungen

    Wir behalten uns das Recht vor, Produktänderungen, die ausschliesslich der Verbesserung
    des Artikels dienen, den Vertragszweck nicht gefährden und zumutbar sind, ohne
    Vorankündigung durchzuführen.

    Produkt- und Textänderungen können vom Besteller nach Auftragsfreigabe nicht mehr
    vorgenommen werden.

    Mängelhaftung

    Wir bitten Sie, die gelieferten Waren bei Erhalt umgehend zu überprüfen und Mängel
    unverzüglich, spätestens jedoch 5 Tage nach Erhalt der Waren, schriftlich mitzuteilen.
    Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, leistet Trikora AG anstelle der
    Gewährleistungsansprüche des Schweizer Obligationenrechts (OR) zunächst nach eigener
    Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder
    Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag
    zu erklären oder Minderung zu verlangen.

    Bemängelte Produkte können von Trikora AG, insbesondere zur Prüfung des Mangels, vom
    Besteller zurückgefordert werden. Schäden die durch den Transporteur verursacht wurden,
    müssen bei diesem gemeldet werden. Produkte, die durch unsachgemässe Behandlung des
    Bestellers einen Mangel aufweisen, werden nicht ersetzt. Textilien oder Aufdrucke, welche
    durch waschen oder andere Einflüsse beschädigt worden sind, können von uns nicht ersetzt
    werden.

    Soweit Trikora AG keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die
    Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
    begrenzt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als hier vorgesehen, ist – ohne
    Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies
    gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss,
    wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von
    Sachschäden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit Übergang von
    Nutzen und Gefahr.

    Werbeartikel und Präsente

    Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, eigene Vorlagen zur Verfügung zu stellen, die
    Abstimmung erfolgt mit unserem Kundendienst nach Auftragseingang. Sie haben die
    Möglichkeit, vor Auftragserteilung ein Muster in Auftrag zu geben. Die Kosten und die
    Lieferzeiten hierfür werden Ihnen von unserem Kundendienst mitgeteilt.

    Bei unvollständigen Angaben betreffend die Gestaltung der Werbeanbringung behalten wir
    uns vor, diese nach eigenem Ermessen unter Auswahl der aus unserer Sicht bestmöglichen
    Positionierung vorzunehmen.

    Bei der Bedruckung der Werbemittel oder Lasergravur fallen einmalige Einrichtungskosten
    und Filmkosten an.

    Für Fehler im Werbeaufdruck, die aus der vom Kunden freigegebenen Druckvorlage bzw.
    dem vom Kunden freigegebenen Muster ersichtlich sind, haften wir nicht.

    Rechte Dritter

    Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass ihm die erforderlichen Urheber-, Marken- und
    sonstigen Rechte an den von ihm eingesandten Bildern und Daten zustehen. Sollten Dritte
    im Zusammenhang mit einem Auftrag wegen Verletzung von Urheber-, Marken- oder
    sonstigen Rechten Ansprüche gegen Trikora AG geltend machen, ist der Besteller
    verpflichtet, die Abwehr dieser Ansprüche auf seine Kosten zu übernehmen und Trikora AG
    den entstandenen Schaden (inkl. Rechtsberatungs- und Gerichtskosten zur Abwehr von
    Ansprüchen) zu ersetzen.

    Datenschutz

    Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt grundsätzlich nach den
    datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Gesetzen. Die für die Geschäftsabwicklung
    notwendigen Daten werden gespeichert und auch für eigene Werbezwecke verarbeitet. Bei
    der Datenverarbeitung und -übermittlung werden Ihre schutzwürdigen Rechte gemäss den
    gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

    Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn,
    dass dies durch die betrieblichen Abläufe (z.B. Bekanntgabe an einen externen Spediteur)
    geboten ist. Die Bilddaten des Bestellers werden von uns für die Produktion gespeichert und
    spätestens nach fünf Jahren gelöscht.

    Hinweis: Der weiteren Verwendung Ihrer Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit
    widersprechen durch Mitteilung an:

    Trikora AG, Industriestrasse 20, 4912 Aarwangen

    oder per E-Mail an: info@trikora.com

    Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

    Trikora AG ist mit den Regelungen der VREG bezüglich der Rücknahme und Entsorgung
    von Elektro- und Elektronik-Altgeräten vertraut und wird diese selbstverständlich einhalten.
    Die vorgezogene Recyclinggebühr wird dem Besteller zusätzlich in Rechnung gestellt.

    Hinweis zur Entsorgung von Batterien

    Batterien müssen zu einer geeigneten Sammelstelle bei Detailhandel oder einer
    Entsorgungsstelle der Gemeinde gebracht werden. Batterien sind zur Finanzierung der
    Entsorgung mit einer Gebühr belastet. Diese Gebühr wird dem Besteller zusätzlich in
    Rechnung gestellt.

    Feedback/Kommentare

    Trikora AG bietet keine ADR (Alternative Dispute Resolution) über ADR-Anbieter an. Unser
    Ziel ist, jede Beschwerde über unser Kundendienst-Team vollständig, effizient und
    professionell zu klären.

    Unwirksamkeit einer Bestimmung / Änderung der AGB

    Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen
    Bestimmungen hiervon nicht beeinträchtigt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine
    rechtsgültige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen
    Bestimmung am nächsten kommt.

    Die Trikora AG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit veränderten
    Rahmenbedingungen anzupassen. Die jeweils gültige Fassung der AGB ist unter
    www.trikora.com abrufbar.

    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aarwangen. Es gilt Schweizer Recht.